Aus dem EUCC-D Newsletter (: Ostsee: Einigung im Rat über Fangbeschränkungen für 2020

„Der Europäische Rat hat sich auf die zulässigen Gesamtfangmengen (TACs) und die Fangquoten der Mitgliedstaaten für die zehn kommerziell wichtigsten Fischbestände in der Ostsee geeinigt. Damit wird festgelegt, welche Mengen in der EU gefangen werden dürfen und unter welchen Bedingungen. (…) Neben der Festsetzung der zulässigen Gesamtfangmengen (TACs) und der nationalen Quoten für bestimmte Arten hat der Rat zusätzliche Maßnahmen für die Kabeljaubestände vereinbart. Dazu gehören:

– strengere Grenzwerte für die Freizeitfischerei (Fangbegrenzung von i. d. R. fünf Stück pro Fischer und Tag)
– längere Schonzeiten in den Unterdivisionen 25 und 26 (vom 1. Mai bis 31. August), in den Unterdivisionen 22-23 (vom 1. Februar bis 31. März) und in der Unterdivision 24 (vom 1. Juni bis 31. Juli).