POSTERSESSION Infos zum Download hier: VDFF_Posteraufruf_2020

Der Verband Deutscher Fischereiverwaltungsbeamter und Fischereiwissenschaftler e.V. VDFF richtet im Zuge des Deutschen Fischereitags in Berlin vom 25. bis 27.8.2020 eine Postersession unter dem Titel „Forschung zur Unterstützung der deutschen Fischerei und Aquakultur“ aus. Damit wird Studierenden und jungen Wissenschaftlern/innen eine Plattform geboten, ihre Arbeiten einem breiten Fachpublikum vorzustellen sowie gleichzeitig Kontakte mit Vertretern/innen von Fischereibehörden und wissenschaftlichen Institutionen zu knüpfen. Das Themenspektrum der Postersession umfasst Arbeiten aus den Bereichen gewerbliche Fischerei und Aquakultur, Angel- und Freizeitfischerei, Fisch- und Gewässerökologie sowie interdisziplinäre Arbeiten mit Bezug zu den vorgenannten Themen. Berechtigt zur Teilnahme sind Studierende, Promovierende, Stipendiaten/innen und Nachwuchswissenschaftler/innen bis zur Vollendung des 35. Lebensjahres (Erstautor/in). CoAutorenschaften unterliegen keiner Beschränkung. Die Poster sind im Hochformat A0 anzufertigen und können wahlweise in deutscher oder englischer Sprache verfasst werden.

FÖRDERPREIS Infos zum Download hier: VDFF_Foerderpreis_2020

Mit dem VDFF-Förderpreis werden herausragende wissenschaftliche Abschlussarbeiten im Bereich der Fischereiwissenschaften ausgezeichnet. Gemäß Satzung des VDFF sollen die zu prämierenden Arbeiten „der deutschen Fischerei in besonderem Maße förderlich sein“. Damit keine potenziell geeigneten Arbeiten bei der Auswahl und Prämierung unberücksichtigt bleiben, bitten Beirat und Vorstand des VDFF um die Einreichung von Vorschlägen.

Der Förderpreis ist mit 2.000 € dotiert und dient der Nachwuchsförderung. Teilnahmeberechtigt sind insbesondere wissenschaftliche Abschlussarbeiten wie Bachelor-, Master-, oder Promotionsarbeiten. Darüber hinaus können auch sonstige eigenständige monografische Veröffentlichungen von wissenschaftlichen Untersuchungen zur Prämierung vorgeschlagen werden. Publikationen in wissenschaftlichen und sonstigen Fachzeitschriften finden dagegen keine Berücksichtigung. Die vorgeschlagenen Arbeiten sollen innerhalb der letzten drei Jahre angefertigt worden sein. Ausnahmen sind in begründeten Fällen möglich.